Gesellschaftlicher Kontextbezug
Gesellschaftlicher Kontextbezug
Lernen im Musikunterricht bezieht sich auf gesellschaftliche Kontexte. (Lehrplan Musik Hauptschule, Rheinland-Pfalz,S.4)
Lebensweltlich orientierter Musikunterricht berücksichtigt Fragestellungen zu Entwicklungen, Veränderungen oder aktuellen Gegebenheiten in der Gesellschaft. Individuelle Erfahrungen sind ebenso von Bedeutung wie allgemeingültige Phänomene personalen und gesellschaftlichen Lebens, die einen Bezug zur Musik aufweisen.“ (Lehrplan Musik Hauptschule, Rheinland-Pfalz, S. 4)
Um dem Anspruch gerecht zu werden, die Erfahrungs- und Lebenswelt der Kinder als eine Quelle des zeitgemäßen Musikunterrichts zu berücksichtigen, bedarf es zum einen der ständigen Auseinandersetzung mit Trends zum anderen deren kritischen Analyse.
Kaum ein anderes Unterrichtsfach ist derart prädestiniert, um „am Puls der Zeit“ zu bleiben. Das Medienzeitalter winkt nicht mehr mit Zaunpfählen, es wirft den Musiklehrern diese geradezu vor die Füße. Hier muss gelernt werden, dass Musik stets ein in den Kontext gebundenes Resultat von Emotionen, soziokulturellen Aspekten oder auch – damals wie heute – finanzieller Überlegungen ist.
Medientrends wie „Popstars“, „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Star Search“, deren Ursprünge schon in der „Mini-Playback-Show“ oder „Kinderquatsch mit Michael“ lagen werfen Fragen auf, die im Musikunterricht ihre Antworten finden können. Keine Fernsehsendung ohne „Jingle“ und obligatorischen Song, den man singen, spielen oder auch analysieren kann. Weiterhin bedeutet Künstlersein zurzeit in erster Linie schön zu sein, gut singen zu und gut tanzen zu können. Zurzeit! Dies kann (und wird) sich vielleicht morgen (oder später) schon ändern. Auch dies ist es wert, zu beobachten, zu analysieren bzw. zu hinterfragen.
Musiklehrer dürfen hier keine Killerphrasen wie „Das ist eh keine Musik …“ benutzen sondern müssen vielmehr diese sich bietenden Gelegenheiten am Schopf packen.
Die didaktische Perspektive muss sich (nach wie vor und dringender denn je) verändern.
Einen einheitlichen Musikbegriff gibt es nicht mehr. (Noch vor 60 Jahren zählte Jazz zur „entarteten Musik“, war verboten und wird heute eher als eine Form von Kunstmusik betrachtet). Im Zeitalter der „Fusion“ (der Stile) kann nicht mehr zwischen „Klassik“ und „Pop“, zwischen „E- und U-Musik“ getrennt werden. Alles ist Musik. „Die substantielle Frage zur Gegenstandsbeschreibung von Musik ist Änderungen unterworfen.“ (Volker Schütz)
Im gleichen Wandel steht die Frage nach Funktion und Zweck von Musik (die Bedeutung höfischer Tänze, eines Techno-Raves, das gesellschaftliche Erlebnis eines barocken Konzertes, das Hören von meditativer Entspannungsmusik, die keltische Kriegsharfe, der Trauersong zum Attentat am 11. September, ein Oboenkonzert, das Spielen im Spielmannszug, eine Orgeltoccata, Musik der Gothic-Szene usw.).
Auch die Entstehung von Musik unterliegt Veränderungen. (Frühe Musik, Guido von Arezzos Notensystem, Mozarts Kompositionstechnik (er soll hierbei Billard gespielt haben), die Arbeit mit „Notenkopisten“, die Experimente der Beatles oder Pink Floyds, bis hin zum „Soundengineering“ bei Techno-Produktionen).
„Der gesellschaftliche Blick wendet sich nicht mehr unmittelbar und wie selbstverständlich dem Gegenstand Musik, dem musikalischen Werk und den Möglichkeiten der Vermittlung seiner vermeintlichen „Objektivität“ zu. Der Blick geht nunmehr durch das rezipierende/(re-)produzierende Subjekt (Schüler) hindurch auf die Musik und gleichermaßen wieder zurück.“ (Volker Schütz)
„Ein Lehrer, der sich nicht auf musikbezogene Einstellungen seiner Schüler einstellen kann, wird es kaum schaffen, einen interessanten und der Sache angemessenen Vermittlungsprozess zwischen (…) jeglicher Form von Musik und den Schülern in Gang zu setzen.“ (ders.)